Allgemeine Geschäftsbedingungen R15 AG

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Nutzungsangebote (nachfolgend: Leistungen) von R15 AG (nachfolgend: Betreiber), welche im Rahmen des Coworking Spaces an der Rathausgasse 15 in Murten gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Mitglied) erbracht werden.

Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Betreiber beginnt mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch den Betreiber an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder mittels schriftlichen Vertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von einer Partei gemäss Paragraf 4 schriftlich gekündigt werden. Sofern nicht anders angegeben, beträgt der Abrechnungszeitraum 1 Monat.

Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der auf der Website https://r15-ag.ch angebotenen Leistungen und der jeweils gültigen Preisliste.

Als Mitglied akzeptiert dieses, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, kein Pachtrecht oder sonstiges Grundstückrecht mitgliederseits im Hinblick auf die Räumlichkeiten begründet. Der Betreiber gewährt den Mitgliedern das Recht, die Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Betreiber und anderen Mitgliedern zu nutzen.

Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen oder über diese hinausgehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Betreibers nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Das Angebot richtet sich sowohl an private als auch an juristische Personen.

Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

2. Angebot

2.1 Leistungsort

Der Betreiber erbringt seine Leistungen in den Räumen an der Rathausgasse 15 in 3280 Murten und an ggf. weiteren definierten Orten.

 

2.2 Leistungen

Gegenstand der Leistungen des Betreibers ist die Bereitstellung von flexiblen Arbeitsplatz- und Sitzungszimmerlösungen. Die vom Betreiber angebotenen Leistungen und entsprechenden Preise sowie die verfügbaren Zeiten sind auf der Website https://r15-ag.ch aufgeführt.

Das Mitglied erhält mit seiner Mitgliedschaft die kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz einschliesslich Tisch(-anteil), Stuhl, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen. Darüber hinaus kann das Mitglied auf verschiedenste Leistungen des Betreibers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form der Website https://r15-ag.ch und der gültigen Preisliste zu entnehmen.

 

2.3 Verfügbarkeit

Die Nutzung des Coworking Spaces ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit der Arbeitsplätze kann ausdrücklich nicht garantiert werden, sofern nicht anders vereinbart.

Arbeitsplätze können nicht reserviert werden.

Die Platzzuteilung im Coworking Space geschieht durch den Betreiber. In Ausnahmefällen können bei entsprechendem betrieblichem Erfordernis, mit einer Ankündigungsfrist von 10 Arbeitstagen, Umplatzierungen in Absprache mit dem Mitglied vorgenommen werden.

Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschliesslich schriftlich mitgeteilt werden.

 

2.4 Leistungsstörungen und -einschränkungen

Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Zweckmässigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

Der Betreiber darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmässig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Mitglied, vornehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Mitglieds und keiner Fristsetzung. Das Mitglied ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei zweckmässigen Arbeiten hat das Mitglied keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Arbeitsplätze wird unverhältnismässig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.

Der Betreiber haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von ihr zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Massnahmen (z.B. in Verbindung mit einer Pandemie).

Der Betreiber ist bemüht, eine nahtlose Internetkonnektivität zu bieten, doch wird keine Garantie für ein bestimmtes Niveau der Netzwerk- oder Internetverbindung oder der diesbezüglichen Sicherheit von IT-Informationen und -Daten übernommen. Das Mitglied ist angehalten, sämtliche Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, die es für ihr Geschäft als angemessen erachtet. Einziger und ausschliesslicher Anspruch des Mitglieds in Hinblick auf Probleme reduzierter Konnektivität, die der Betreiber zu vertreten hat, ist die durch den Betreiber zu erfolgende Behebung des Problems innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang der diesbezüglichen Meldung.

Zusätzlich kann es jederzeit infolge von Unterhaltsarbeiten oder technischen Defekten zu Unterbrüchen bei den angebotenen Leistungen wie Videokonferenzsystem, TV, Multifunktionsgerät, Kaffeemaschine, Kühlschrank, etc. kommen. Das Mitglied hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Ersatz.

 

2.5 Postempfangsservice

Sofern das Mitglied den kostenpflichtigen Postempfangsservice des Betreibers nutzt, verpflichtet es sich, seine eingegangene Post mindestens einmal wöchentlich abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die eingegangene Post an die vom Mitglied in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Für die Weiterleitung wird pro versendetem Poststück eine Weiterleitungsgebühr von CHF 10.00 netto zzgl. Porto vereinbart.

Alternativ zur Weitersendung kann das Mitglied auch ein Schliessfach beim Betreiber mieten. Der Betreiber wird ermächtigt, das Schliessfach des Mitglieds zu öffnen und die eingehende Post im Schliessfach zu hinterlegen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schliessfach endet die Verantwortung des Betreibers für die eingegangene Post des Mitglieds.

Sofern die eingegangene Post des Mitglieds nicht in das Schliessfach passt, ist der Betreiber berechtigt, die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren zu versenden.

Eingeschriebene Briefe für das Mitglied werden vom Betreiber nicht entgegengenommen. Der Betreiber prüft oder kontrolliert nicht den Inhalt und die Qualität von Postsendungen. Wenn sie per Nachnahme versandt werden, ist der Betreiber berechtigt, die Annahme zu verweigern, ist jedoch verpflichtet, das Mitglied darüber zu informieren. Wenn der Betreiber die Nachnahmegebühr bezahlt, wird diese der nächsten Rechnung belastet.

Post des Mitglieds, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangsservices oder nach Beendigung der Mitgliedschaft zugeht, kann der Betreiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber das Mitglied unter der angegebenen E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass das Mitglied seine Post abgeholt hat.

Das Mitglied befreit den Betreiber von jeglicher Haftung resultierend aus oder in Verbindung mit für das Mitglied angenommene Postsendungen oder Pakete.

3. Vertrag

3.1 Mitgliedschaft

Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Arbeitsplatz darf nur durch die gemeldete Person und für den angegebenen Zweck genutzt werden. Bei juristischen Personen kann die Mitgliedschaft in Absprache mit dem Betreiber von weiteren im Unternehmen beschäftigten Personen genutzt werden.

Elektronische Schlüssel und Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

 

3.2 Leistungsbezug

Die gebuchten Leistungen müssen innerhalb des definierten Zeitraums in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet.

4. Kündigung

4.1 Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Woche vor Beendigung der vereinbarten Vertragsdauer von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Bei auf bestimmte Dauer vereinbarten Vertragsverhältnissen (wie z.B. Monatsabo oder 3-Monatsabo) verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine Periode (1 Monat bei einem Monatsabo) ohne Kündigungserklärung.

Bei einer Kündigung werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende der Vertragsdauer beanspruchen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, dies gilt auch für die fristlose Kündigung.

 

4.2 Änderung des Mitgliedsvertrages

Änderungen des Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich und auf der Website https://r15-ag.ch angeboten.

Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn das Mitglied seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte Fassung des Mitgliedsvertrages der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

 

4.3 Fristlose Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied eine vereinbarte Zahlung nicht leistet. Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrundes beendet wird. Ferner ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt. Dies können beispielsweise sein:

  1. höhere Gewalt
  2. anderen nicht vom Betreiber zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  3. Arbeitsplätze oder -flächen unter Angaben falscher oder irreführender Angaben gebucht wurden
  4. dass der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Nutzung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von ihm gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt durch den Betreiber ist ein Schadenersatzanspruch des Mitglieds ausgeschlossen.

5. Annulationen und Umbuchungen

Wird eine Raumbuchung annulliert oder umgebucht, ohne dass der Betreiber dafür verantwortlich ist, so behält der Betreiber den Anspruch auf Zahlung der Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung abhängig von der verbleibenden Frist bis zur gebuchten Leistung:

  • Annulationen/Umbuchungen bis 7 Tage vor Benutzung: keine Kosten
  • Annulationen/Umbuchungen 6 bis 0 Tage vor Benutzung: 100% der Leistungen werden in Rechnung gestellt

Massgebend zur Berechnung des Annullations-/Umbuchungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung beim Betreiber. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

6. Nutzung

6.1 Gebrauchszweck

Die Räumlichkeiten dürfen durch das Mitglied ausschliesslich als Büroräume genutzt werden. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Das Mitglied darf ausschliesslich die in den Buchungsinformationen enthaltenen Leistungen nutzen. Ressourcen, die nicht im gebuchten Angebot enthalten sind, müssen beim Betreiber gebucht werden.

 

6.2 Sorgfalt & Rücksicht

Das Mitglied ist verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die durch den Betreiber gestellt werden, einweisen zu lassen oder die zur Verfügung stehenden Anleitungen zu befolgen.

Das Mitglied ist verpflichtet, alle Bestandteile der Räumlichkeiten des Betreibers, insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Geräte, sorgfältig zu behandeln. Das Mitglied haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen. Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemässer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn es als letztes die Räume des Betreibers verlässt, insbesondere mittags und nach den regulären Öffnungszeiten, folgende Massnahmen durchzuführen:

  • Schliessen aller Fenster
  • Löschen aller Lichter, die nicht automatisch angesteuert sind
  • Schliessen der drei Eingangstüren zum Coworking Space sowie zum Sitzungszimmer und kontrollieren, dass diese Türen elektronisch abgeschlossen sind

 

 

6.3 Ordnung & Sauberkeit

Für Tagespass-Mitglieder (Flex Desk) gilt eine „clean desk policy“. Dies bedeutet, dass die Arbeitsplätze am Ende des Tages vom Mitglied vollständig zu räumen und zu säubern sind. Es ist nicht gestattet, dauerhaft persönliche Gegenstände wie Monitore, Tastaturen, Ablagefächer, Bilder etc. zu platzieren.

Mitglieder mit einem Monats-/ oder 3-Monatsabo (Fix Desk) können auf der zugeteilten Fläche dauerhaft persönliche Gegenstände platzieren. Um eine angenehme und aufgeräumte Atmosphäre zu bieten, sind grössere Materialansammlungen und Papierstapel zu vermeiden.

Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurücklassen.

 

6.4 Öffnungszeiten und Betriebsferien

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist zu folgenden regulären Öffnungszeiten gestattet: Montag-Freitag, 08:00-17:00 Uhr. Mitglieder mit einem Monats- oder 3-Monatsabo können die Räumlichkeiten in Absprache mit dem Betreiber auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten mittels elektronischem Schliesssystem nutzen. Die Zugangsdaten zum Schliesssystem sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Es liegt im Ermessen des Betreibers, die Zugangsart festzulegen.

Die Öffnungszeiten können, soweit erforderlich und zumutbar, verkürzt oder verlängert werden. Dies gilt auch im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Der Betreiber wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

Während Betriebsferien und betrieblich bedingten Schliessungen, ist der Zugang zum Coworking Space für Mitglieder mit Monats- und 3-Monatsabo gewährleistet. Buchungen von Tagespässen sind in dieser Zeit nicht möglich und diverse Dienstleistungen fallen weg. Der Betreiber informiert betroffene Mitglieder unter Einhaltung einer angemessenen Frist.

 

6.5 Mobiliar

Sämtliches Mobiliar wird durch den Betreiber gestellt. Das Grundangebot beinhaltet einen je nach Leistungspaket exklusiv zu benutzenden Bürotisch(-anteil) und Stuhl. Weiteres Mobiliar wir in der Preisliste oder im Vertrag aufgeführt. Eigenes Mobiliar, dazu gehören Tischdrucker, Pflanzen, Beistelltische und ähnliches, darf nur in Absprache mit dem Betreiber aufgestellt werden.

 

6.6 Internet & WLAN

Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.

Das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoss gegen Urheberrechte haftet das Mitglied allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann das Mitglied nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.

Es obliegt dem Mitglied allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.

Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmässigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch das Mitglied. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen. Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Aussenverhältnis zu verpflichten.

Der Betreiber weist das Mitglied darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, die das Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmässige Datensicherung, regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

7. Entschädigung

7.1 Preise

Alle Gebühren gemäss Preisliste beziehen sich auf die angegebenen Leistungen und sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung in vollem Umfang fällig. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Preise und Leistungen sind auf der Website https://r15-ag.ch einsehbar. Preise und Leistungspakete können durch den Betreiber jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.

 

7.2 Zahlungsmodalitäten

Alle Gebühren werden mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung fällig.

Der Tagespass ist mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung per Debit-/Kreditkarte oder in bar zu bezahlen.

Das Monatsabo kann per Debit-/Kreditkarte oder per Banküberweisung bis spätestens am 5. Werktag nach Inanspruchnahme der Dienstleistung bezahlt werden. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Das 3-Monatsabo kann per Debit-/Kreditkarte oder per Banküberweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und wiederholende monatliche Zahlungen sind spätestens mit dem 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu erbringen.

Das Sitzungszimmer kann per Debit-/Kreditkarte oder per Banküberweisung innert 30 Tagen bezahlt werden. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Betreibers.

 

7.3 Zahlungsverzug

Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, so schuldet es die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckenden Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Der Betreiber behält sich vor, offene Rechnungsbeträge, einschliesslich angefallener Verzugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abzutreten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber.

Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Dauer der Zurückbehaltung anfallende Dienstleistungen zu mindern.

8. Schlüssel/Badges

Die dem Mitglied zugewiesenen Schlüssel/Badges bleiben im Eigentum des Betreibers. Das Mitglied darf die Schlüssel/Badges nicht vervielfältigen lassen oder an andere Personen verleihen. Ein Verlust ist dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet, alle daraus entstehenden Kosten, insb. die Kosten für Ersatzschüssel/-badges, zu übernehmen.

9. Haftung des Betreibers

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Personen- und Sachschäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jedes Mitglied ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber schriftlich geltend zu machen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Haftung des Mitglieds

Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen. Der Betreiber empfiehlt jedem Mitglied den Abschluss einer entsprechenden privaten oder betrieblichen Haftpflichtversicherung.

Der Betreiber ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Vom Mitglied erkannte Mängel an Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Bei plötzlich auftretenden Mängeln, welche einem unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist das Mitglied angehalten, sofort einen Mitarbeiter vom Betreiber zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selbst zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet das Mitglied für Folgeschäden.

11. Datenschutz

11.1 Allgemein

Der Betreiber beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

Die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten des Betreibers erhobenen personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäss der Datenschutzerklärung des Betreibers, die auf der Website https://r15-ag.ch abrufbar ist, verarbeitet.

Das Mitglied ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten zwecks Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten. Die Daten dürfen für verschiedene Zwecke analysiert und dargestellt werden.

Das Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Mitglied noch Forderungen zustehen.

 

11.2 Nutzungsdaten

Das monatliche Nutzungsvolumen der Internetverbindung, des Stromverbrauchs, der Druckernutzung und des Kaffeeverbrauchs des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Der Betreiber behält sich vor, den Leistungsumfang zu ergänzen oder zu kürzen, wenn die angebotenen Leistungen und Services nicht gemäss einem «fair-use» konsumiert werden.

Es können Videoaufnahmen von Überwachungsanlagen, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle und Zutrittsprotokolle erfasst und gespeichert werden.

 

11.3 Bild- und Videodaten für geschäftsfördernde Zwecke

Das Mitglied willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellen kann. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Das Mitglied stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu. Falls das Mitglied dies nicht möchte, hat er den Betreiber umgehend darüber zu informieren.

12. Salvatorische Klausel

Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit in den Verträgen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Murten.

AGB R15 AG; letzte Aktualisierung 12.09.2022